ZERTIFIZIERTE VERWALTUNG NACH §26A WEG

Wir kümmern uns um Ihre Immobilie,
als wäre es unsere eigene.

Persönliche WEG- und Gewerbeverwaltung. Schnelle Kommunikation, digitale Prozesse, keine unnötige Bürokratie. Kostenlos. Unverbindlich.

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Rudolf Weimer – Gründer und Geschäftsführer Proffcom UG
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So funktioniert's

In 3 Schritten zur neuen Verwaltung

01Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen Ihre Immobilie und Ihre Anforderungen kennen – unverbindlich und kostenlos.

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02Bestandsaufnahme & Übernahme

Wir sichten Unterlagen, Verträge und den baulichen Zustand und übernehmen die Verwaltung strukturiert von Ihrem bisherigen Verwalter.

Mehr zur WEG-Verwaltung →
03Laufende Verwaltung & erste Eigentümerversammlung

Ab sofort kümmern wir uns um Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne und die gesamte Kommunikation – digital und persönlich.

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Das Angebot

Das bekommen Sie – kostenlos

  • Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie

    Aktueller Zustand, Unterlagen und bestehende Verträge im Überblick.

  • Persönliches Beratungsgespräch

    Mit Rudolf Weimer – Ihre Fragen, Ihre Optionen.

  • Fördermittel-Check für energetische Sanierung

    Prüfung möglicher Förderprogramme für energetische Maßnahmen an Ihrer Immobilie.

  • Keine Verpflichtung

    Kein Verwaltervertrag, keine versteckten Kosten.

Bestandsaufnahme200 €
Persönliches Beratungsgespräch230 €
Fördermittel-Check für energetische Sanierung700 €
Gesamtwert1.130 €
1.130 €
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Häufige Fragen

Wissenswertes rund um WEG- und Hausverwaltung

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum umfasst die Räume, die einem einzelnen Eigentümer allein gehören – typischerweise die eigene Wohnung oder Gewerbeeinheit. Gemeinschaftseigentum sind hingegen die Teile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, etwa Treppenhaus, Dach, Fassade oder Gartenanlagen. Was im Einzelnen zum Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum zählt, ist in der Teilungserklärung festgelegt. Ausführlicher Ratgeber-Artikel →

Wann erhalte ich meine Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Für die Nebenkostenabrechnung bei Mietverhältnissen gilt eine gesetzliche Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei der WEG-Jahresabrechnung wird der Termin meist im Zusammenhang mit der jährlichen Eigentümerversammlung festgelegt.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Verwalterwechsel?

Der WEG-Verwaltervertrag kann von der Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden; die konkrete Kündigungsfrist ergibt sich aus dem bestehenden Verwaltervertrag. Es empfiehlt sich, frühzeitig – idealerweise mehrere Monate vor dem gewünschten Wechsel – aktiv zu werden, damit die Übergabe geordnet erfolgen kann.

Ist eine externe WEG-Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine professionelle WEG-Verwaltung ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in der Praxis bei größeren Gemeinschaften dringend empfohlen, da die Aufgaben – von der Beschlussfassung über die Buchführung bis zur Instandhaltung – einen erheblichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand bedeuten.

Was übernimmt eine Hausverwaltung konkret?

Zu den klassischen Aufgaben zählen die kaufmännische Verwaltung (Buchführung, Abrechnungen, Mahnwesen), die technische Betreuung (Instandhaltung, Steuerung von Handwerkern und Dienstleistern) sowie die Kommunikation mit Eigentümern und Mietern, einschließlich der Organisation von Eigentümerversammlungen.

Bereit für eine Verwaltung, die sich wirklich kümmert?

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Moderne, digitale Abläufe sparen Zeit und schaffen Transparenz – ohne dass Digitalisierung zum Selbstzweck wird.

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Unsere Erfahrung aus über 30 Jahren in der Baubranche fließt direkt in die technische und wirtschaftliche Betreuung Ihrer Immobilie ein.